Als Altenpfleger erleichtert man den Alltag älterer Menschen, die ihr Leben nicht mehr eigenständig führen können. Der Tätigkeitsbereich umfasst sowohl medizinische als auch pflegerische Aufgaben. Häufig sind auch Aufgaben in der Verwaltung, wie das Erstellen von Pflegeberichten und Abrechnung der Pflegeleistungen Bestandteil des Berufs. Zudem beraten und motivieren sie in allen Lebenslagen und gestalten auch mit den Pflegebedürftigen Alltag und Freizeitaktivitäten.
Alternde Menschen haben oft Schwierigkeiten bei der Bewältigung ihres Alltags. Die Aufgabe von Altenpflegern ist es, die Senioren würdevoll durch ihren Alltag zu begleiten und zu unterstützen. Sie helfen beim Ankleiden, kümmern sich um die körperliche Hygiene oder achten auf die korrekte Nahrungsaufnahme ihrer Patienten und Heimbewohner. Neben der Unterstützung bei alltäglichen Abläufen sind Altenpfleger auch für die allgemeine Tagesplanung zuständig. Sie wissen über die Termine ihrer Bewohner Bescheid und sorgen für deren Einhaltung. Ebenfalls organisieren sie Freizeitaktivitäten. Ob Einzelgespräche oder organisierte Spielerunden – sie planen und moderieren das Unterhaltungsprogramm in Alten- und Pflegeheimen und sorgen so für einen abwechslungsreichen Alltag der Seniorinnen und Senioren. Einfache medizinische oder therapeutische Maßnahmen gehören ebenfalls zu den Aufgaben einer Altenpflegefachkraft. Dazu zählen die Dosierung und Gabe von Medikamenten, sowie das Wechseln von Verbänden. Auch für Notfälle sind Altenpfleger stets gewappnet. Alle Maßnahmen werden nach ärztlichen Vorgaben durchgeführt und im Anschluss ordnungsgerecht dokumentiert.
Wer den Beruf des Altenpflegers ausübt, sollte Freude im Umgang mit älteren Menschen haben sowie psychisch belastbar sein, da die Arbeit im Rahmen von Sterbebegleitung sehr anspruchsvoll ist. Darüber hinaus sollten soziale Kompetenzen wie zum Beispiel Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen stark ausgeprägt sein. Auch ist ein hohes Kontakt- und Kommunikationsvermögen unerlässlich.
Der Werdegang zum Altenpfleger ist bundesweit einheitlich geregelt. Die duale Ausbildung des Altenpflegers dauert drei Jahre in Vollzeit oder fünf Jahre in Teilzeit. Voraussetzung dafür sind in der Regel ein mittlerer Schulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit zusätzlicher Berufsausbildung. In einer Altenpflegeschule findet der theoretische Unterricht statt, im praktischen Teil der Ausbildung arbeitet man in einer Altenpflege-Einrichtung.
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