Weiterbildung: Fachkrankenpfleger (m/w/d) für Intensivpflege und Anästhesie

Fachkrankenpfleger (m/w/d) für Intensivpflege und Anästhesie betreuen, versorgen und pflegen Patienten auf Aufwach- und intensivmedizinischen Stationen. Sie bereiten Narkosen vor und assistieren Anästhesisten. Die Weiterbildung kann in verschiedenen Formen durchgeführt werden, berufsbegleitend in Teilzeit oder auch in Vollzeit. Je nach Art und Bildungseinrichtung fällt die Dauer unterschiedlich aus.

Aufgaben und Tätigkeiten

Fachkrankenpfleger (m/w/d) für Intensivpflege und Anästhesie bereiten Narkosen vor und unterstützen die Anästhesisten bei ihrer Tätigkeit. Dabei ist technisches Verständnis wichtig, da die Pflegefachkräfte für die Funktionsfähigkeit und Bereitschaft der medizinischen Geräte im Einleitungs-, Operations- und Aufwachraum verantwortlich sind. Während der Narkose bedienen und überwachen sie Narkosesysteme und ‑geräte und assistieren z.B. bei Injektionen und Infusionen. Ein weiterer Aufgabenbereich ist die intensivmedizinische Grund- und Behandlungspflege, genauso wie Mitwirkung bei Sofortmaßnahmen zur Stabilisierung der Vitalfunktionen (z.B.Inhalationstherapie, Legen von Sonden und Kathetern) oder sogar Wiederbelebungsmaßnamen. Die Betreuung der Patienten vor und nach einer Narkose gehört ebenfalls zu ihrem Aufgabenbereich. Daneben planen und organisieren sie den pflegerischen Arbeitsablauf und warten, desinfizieren bzw. sterilisieren die medizinischen Geräte.

  • Patienten und Angehörige informieren und beraten
  • Patientendaten eruieren, Ärzten assistieren
  • Bei Anästhesien assistieren
  • Geräte und Instrumente vorbereiten
  • Pflegen von schwerkranken und schwerverletzten Patienten auf der Intensivstation
  • Bei Notfällen Hilfe leisten
  • Arzneimittel verwalten
  • Hygienische Maßnahmen durchführen
  • Dokumentation, Bürotätigkeiten
  • Patienten betreuen, z. B. trösten, aufmuntern
  • Ausbildung des Nachwuchses

Arbeitsbereiche

Beschäftigt werden Fachkrankenpfleger (m/w/d) für Intensivpflege und Anästhesie in:

  • Krankenhäusern
  • Facharztpraxen
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Ambulanten Pflegediensten
  • Gesundheitszentren
  • Alten- und Pflegeheimen

Voraussetzungen

Um in der Intensivpflege zu arbeiten, benötigt man nicht mehr persönliche Stärken als man in der Pflege ohnehin schon: eine gründliche Arbeitsweise, Empathie und Zuverlässigkeit sind Eigenschaften, die nicht fehlen dürfen. Schließlich geht es um das Leben und Wohl der Patienten.

Zugangsvoraussetzungen Weiterbildung

Voraussetzung für die Zulassung zur Weiterbildung sind in der Regel die Abschlussprüfung in einem einschlägigen Gesundheitsfachberuf sowie Berufspraxis.

Weiterbildungsinhalte

Theoretischer und praktischer Unterricht

  • Pflegewissenschaft und Pflegeforschung
  • Kommunikation, Anleitung, Beratung
  • Gesundheitswissenschaft, Prävention und Rehabilitation
  • Wirtschaftliche und rechtliche Grundlagen
  • Atmung, Herz-Kreislauf, Stoffwechselfunktion und Ernährung, Bewusstsein, Wahrnehmung und Bewegung, Anästhesiepflege

Praktische Ausbildung

Anästhesieabteilungen, Aufwachraum, intensiv- und anästhesienaher Bereich, Intensivbehandlungsstationen

Ausbildungsform und -dauer

Die üblichste Form der Weiterbildung zur Fachkraft in Intensivpflege und Anästhesie oder in Intensivpflege und Heimbeatmung ist die berufsbegleitende Durchführung.

Die Fachweiterbildung dauert zwei Jahre und unterteilt sich in Präsenz- und Selbstlernphasen sowie Praxiseinsätze. Der Unterricht beim örtlichen Anbieter findet entweder einmal wöchentlich statt oder als kompakte Blockwoche mehrmals im Jahr. Abgeschlossen wird die Weiterbildung durch eine Facharbeit, die in den letzten drei Monaten verfasst wird, sowie einer mündlichen Abschlussprüfung in Form eines Kolloquiums. Ist dieses bestanden,erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat.

Die theoretischen Lehrgänge finden an staatlich anerkannten Bildungseinrichtungen statt und können sowohl in Vollzeit als auch in Teilzeit durchgeführt werden. Die Weiterbildung ist Landesrecht und wird in den jeweiligen Weiterbildungs- und Prüfungsordnungen geregelt.

Weiterbildungsvergütung/-kosten

Weiterbildungen werden nicht vergütet. Sofern der Praxisanteil im Rahmen der beruflichen Tätigkeit durchgeführt wird, wird das entsprechende Gehalt bezahlt. Es fallen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren und eventuell weitere Kosten an. Unter Umständen ist eine Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz oder ein Weiterbildungsstipendium möglich.

┬®xavierarnau, iStock 987983612
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