Ein Geschenk-Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Jahren. Das Ende des Jahres, in welchem der Gutschein erworben wurde ist Startpunkt der Verjärungsfrist. Weihnachtsgutscheine 2015 sind somit bis Ende 2018 gültig. Ist eine Einlösefrist eingetragen, sollte diese eingehalten werden. Falls Sie den Abgabetermin verschwitzen, kann sich der Aussteller weigern, den Gutschein einzulösen. In diesem Fall ist er aber drei Jahre lang verpflichtet, Ihnen den Geldwert zu erstatten. Es kann allerdings sein, dass Sie nicht den vollen Betrag erhalten – bis zu 20 Prozent seines entgangenen Gewinns darf der Händler einbehalten.
Finden Sie bei dem Händler, der den Gutschein ausgestellt hat nichts, was Ihnen gefällt, ist der Händler nicht dazu verpflichtet, Ihnen den Warenwert in bar zu erstatten. Haben Sie etwas für sich gefunden, das weniger kostet als der auf dem Gutschein eingetragene Betrag, muss der Händler den Differenzbetrag nicht ausbezahlen. In den meisten Fällen stellt Ihnen der Verkäufer aber einen neuen Gutschein über die Restsumme aus.
Im Web gibt es einige Portale, die Ihnen Ihre nicht benötigten Wertgutscheine abkaufen - allerdings nicht zum vollen Gutscheinwert. Wieviel Sie für Ihren Geschenk-Gutschein bekommen, ist abhängig von Anbieter, Angebot und Nachfrage, der Höhe des Gutscheinbetrags und der Gültigkeit.
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