Ob eine Urlaubsreise, ein entspannter Theaterabend oder ein schönes Essen im Restaurant – es ist wichtig, sich etwas Gutes zu tun und neue Kraft für den Pflegealltag zu tanken! Damit pflegebedürftige Angehörige in dieser Zeit weiter zu Hause gepflegt werden können, gibt es die Möglichkeit, Verhinderungspflege (Ersatzpflege) bei der Pflegekasse zu beanspruchen.
Die Verhinderungspflege, auch häusliche Ersatzpflege genannt, steht Pflegepersonen zu, die eine pflegebedürftige Person schon seit mindestens sechs Monaten pflegen und hierfür Pflegegeld erhalten. Wird die Pflegeperson krank oder möchte sie in Urlaub gehen, kann ein zugelassener Pflegedienst oder eine Privatperson für diesen Zeitraum die Pflege übernehmen. Die pflegebedürftige Person kann dann weiterhin zu Hause versorgt werden. Pro Kalenderjahr können maximal 28 Tage Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Wichtiges auf einen Blick:
Wird sich meine Mutter/mein Vater im Stich gelassen fühlen? Wird sich die professionelle Pflegekraft genauso gut um meinen Angehörigen kümmern wie ich selbst? Eine ausgebildete Pflegekraft in Anspruch zu nehmen, um auch einmal ausspannen zu können, kostet nicht nur Geld, sondern auch Überwindung.
Aber um für andere da sein zu können, muss ein Mensch zunächst einmal für sich selbst sorgen. Wer sich selbst nichts gönnt, wird krank. Pflegende Angehörige sollten daher nicht vergessen, auch an sich zu denken. Sie sollten lernen Verantwortung abzugeben und Hilfe anzunehmen. Nach einer Auszeit können sie sich mit frischer Energie wieder ihren Aufgaben widmen.
Kontaktiere uns für weitere Informationen, Fragen und Anregungen per
E-Mail oder gerne auch telefonisch in unseren Geschäftsstellen.
Fülle unser Initiativ Bewerben Formular aus und wir finden die passende Stelle für Dich.