
Für eine lange Zeit stellte die Freiberuflichkeit für Pflegekräfte eine Möglichkeit dar, mehr Geld zu verdienen und bessere Arbeitskonditionen zu verhandeln. Dies hat funktioniert, bis die Spitzenverbände der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung begonnen haben, freiberufliche Pflegefachkräfte als scheinselbständig zu deklarieren. Die Kasseler Richter gaben der Rentenversicherung mit der Begründung Recht, dass es sich bei Honorarkräften in der Pflege in der Realität um „nichtselbständige Arbeit“ handele, die der Sozialversicherungspflicht unterliege.
Seither sind die Arbeitgeber in der Pflicht, Sozialversicherungsabgaben für diese Honorarkräfte zu zahlen. In der Folge verzichten immer mehr Einrichtungen auf den Einsatz freiberuflicher Pflegekräfte. Die Alternativen sind überschaubar: Bisherige Honorarkräfte können den Beruf aufgeben, im Ausland arbeiten oder in die Festanstellung wechseln. Doch mit einer Festanstellung sind organisatorische Zwänge und eine geringere Bezahlung verbunden.
Das P_WERK bietet Pflegekräften, die sowohl die Sicherheit und Verlässlichkeit einer Anstellung bevorzugen, jedoch gleichzeitig individuelle Gestaltungsspielräume einer selbstständigen Tätigkeit nutzen wollen, eine sozialversicherungsrechtlich einwandfreie Lösung: die Arbeitnehmerüberlassung. Diese vereint die Ansprüche von freiberuflichen Pflegekräften nach Flexibilität mit dem Wunsch nach Rechtssicherheit für alle Beteiligten.
Als P_WERK Mitarbeiter erwarten Sie ein unbefristeter Arbeitsplatz, individuelle Karriereperspektiven und die Chance, Ihr Berufsleben Ihrer jeweiligen Lebenssituation anzupassen. Unsere Dienstleistungen umfassen ein breites Serviceportfolio – individuell abgestimmt auf Ihre Wünsche, Erfahrungen und Fähigkeiten.
Überdurchschnittliche Vergütung, Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung, verlässliche Urlaubsplanung sowie ein Dienstwagen zur privaten Nutzung sind nur einige der Vorteile von denen Pflegekräfte in der Personalüberlassung beim P_WERK profitieren.
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